Hundetreff Lippstadt e.V. Hundefreilauf
Hundetreff Lippstadt e.V. Hundefreilauf

Platzordnung

Platzordnung

Hunde-Treff Lippstadt e.V.


Herzlich willkommen

Wir heißen Sie herzlich auf dem Vereinsgelände willkommen.

Dieses Hundeauslaufgelände steht grundsätzlich allen Hundehaltern offen. Es wurde auf Initiative des Vereins Hunde-Treff Lippstadt e.V. unter bestimmten Auflagen eingerichtet. Die Mitglieder des Vereins übernehmen die Pflege, Organisation und Aufsicht des Geländes.

Ein respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander ist die Grundlage unseres Vereinslebens. Alle Mitglieder verpflichten sich, einander zu achten, sich gegenseitig zu unterstützen und zu einem angenehmen, fairen und harmonischen Vereinsklima beizutragen.


Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für alle Mitglieder, Besucher und Gäste.
Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Nutzer die folgenden Regeln verbindlich an.


Allgemeine Bestimmungen

  1. Versicherung und Impfschutz
    Für jeden Hund ist eine gültige Haftpflichtversicherung sowie ein aktueller Tollwutschutz nachzuweisen. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.
  2. Gesundheitszustand der Hunde
    Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall (z. B. Flöhe oder Läuse) aufweisen.
  3. Verbotene Hilfsmittel
    Das Tragen von Stachel- oder Korallenhalsbändern sowie die Nutzung oder das Mitführen von Elektroreizgeräten (z. B. Tele-Tact) oder anderen tierschutzrechtlich bedenklichen Hilfsmitteln ist strikt untersagt
    (gemäß TierSchG §3 Abs. 5 und 11).
  4. Läufige Hündinnen
    Der Zutritt für läufige Hündinnen ist während der Läufigkeit nicht erlaubt.
  5. Sauberkeit des Geländes
    Vor Betreten des Übungsplatzes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit zum Lösen zu geben.
    Verunreinigungen sind unverzüglich durch den Hundehalter zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  6. Aggressive Hunde / Maulkorbpflicht
    Hunde mit aggressivem Verhalten gegenüber Artgenossen müssen einen geschlossenen, beißsicheren Maulkorb tragen, der Hecheln und Trinken ermöglicht.
    Zudem gilt:
    • Hinweis am Eingangsbereich anbringen
    • Anwesende Hundehalter informieren
    • Für Mitglieder besteht eine generelle Pflicht zum Mitführen eines Maulkorbs
  7. Aufsichtspflicht für Kinder
    Kinder dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht auf dem Gelände aufhalten.
    Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.
  8. Haftung
    • Jeder Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich.
    • Eltern haften für ihre Kinder.
    • Der Verein übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Folgeschäden.
    • Für Schäden, die durch Hunde verursacht werden, haftet ausschließlich der jeweilige Halter.
    • Die Nutzung des Geländes sowie aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verein sind ausgeschlossen.

  9. Weitere Nutzungshinweise

  10. Sämtliche auf dem Platz befindlichen Geräte und Einrichtungen dürfen genutzt werden.
  11. Nach der Nutzung ist der Platz sowie alle verwendeten Gegenstände ordnungsgemäß aufzuräumen und in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
  12. Der Platz ist nach der Nutzung sorgfältig nach Hinterlassenschaften der Hunde abzugehen und diese sind vollständig zu beseitigen.
  13. Beim Verlassen ist darauf zu achten, dass das Gelände ordnungsgemäß geschlossen wird.

  14. Schlussbestimmung

    Diese Platzordnung dient der Sicherheit, dem respektvollen Miteinander und dem Wohl aller Menschen und Hunde auf dem Vereinsgelände.
    Wir bitten alle Nutzer um Einhaltung der Regeln und um gegenseitige Rücksichtnahme.


    Hunde-Treff Lippstadt e.V.

 

 

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